{"id":6305,"date":"2019-07-04T14:10:39","date_gmt":"2019-07-04T12:10:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.visolaser.de\/shop\/?page_id=6305"},"modified":"2023-07-12T12:53:43","modified_gmt":"2023-07-12T10:53:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.visolaser.de\/shop\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Lieferbedingungen der Visolaser GmbH"},"content":{"rendered":"\r\n

\u00a7 1\u00a0Geltung<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Visolaser GmbH, Grauwiesen 3 ,\u00a0 D-29525 Uelzen (nachfolgend auch \u201eVisolaser\u201c genannt) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die Visolaser mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von Visolaser angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Visolaser ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Visolaser auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(3) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen finden nur Anwendung, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB ist.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

\u00a7 2\u00a0Angebot und Vertragsabschluss<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n

(1) Alle Angebote von Visolaser sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann Visolaser innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(2) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Visolaser und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen von Visolaser vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(3) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Visolaser nicht berechtigt, hiervon abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erkl\u00e4rung \u00fcbermittelt wird.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(4) Angaben von Visolaser zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(5) Visolaser beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von Visolaser weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen von Visolaser diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diese zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

\u00a7 3\u00a0Preise und Zahlung<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n

(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Visolaser zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise von Visolaser (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(3) Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Rechnungsstellung oder nach der Abnahme, sofern diese vorgesehen ist, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Visolaser. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5 % p.\u00a0a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(4) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(5) Visolaser ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Visolaser durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich der aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

\u00a7 4\u00a0Lieferung und Lieferzeit<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(2) Von Visolaser in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(3) Visolaser kann\u00a0\u2013 unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers\u00a0\u2013 vom\u00a0Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen Visolaser gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(4) Visolaser haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Visolaser nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Visolaser die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist Visolaser zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber Visolaser vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n

(5) Visolaser ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n