AGB |
§1 Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Wir erkennen entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers nicht an, es sei denn, wir hätten ausschließlich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen zwischen
uns und dem Besteller zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Unsere Verkaufsbedingungen
gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG. Unsere Verkaufsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§2 Angebot
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Annahmerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung unsererseits.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen,
die als vertraulich von uns bezeichnet sind. Vor der Weiterleitung vertraulicher Angebotsunterlagen an Dritte hat der
Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", das heißt Uelzen.
Unsere Preise gelten ausschließlich der gesondert zu berechnenden Fracht-, Verpackungs- und Montagekosten.
Es gelten die Preise der jeweils veröffentlichten aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt der Bestellung.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen
oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.
Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten.
Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank jährlich zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist seinerseits berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns infolge
des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche
steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. Eine Transportversicherung ist in den angegebenen Preisen enthalten. Lediglich
bei Glaslieferungen berechnen wir aufgrund des höheren Risikos 3% des Warenwertes für eine separate Glasbruchversicherung.
Bei Bestellungen unter EUR 51,10 (netto) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 5,10 je Sendung.
Die Lieferung von Ersatzteilen ist davon ausgenommen.
Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse oder Nachnahme.
§4 Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Maßgebend für die Einhaltung
der Lieferfrist ist der Tag der Abholbereitschaft der Lieferung bzw. der Tag der Übergabe an den Frachtführer.
Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug, ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung,
so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50%
des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gemäß der vorstehenden Absätze 2 und 3 gelten nicht,
sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu
vertretenden Verzugs geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. Die Einhaltung
unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den von uns entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§5 Gefahrenübergang und Verpackungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist hinsichtlich des Gefahrenüberganges Lieferung "ab Werk" vereinbart.
Unsere Verpackungen sind im Sinne der Verpackungsverordnung recycelbar bzw. umweltschonend zu entsorgen. Da die Verpackungsverordnung für
uns zwar eine Rücknahme - nicht jedoch eine Abholpflicht vorsieht, müssen wir unfrei angeliefertes Verpackungsmaterial leider zurückweisen.
§6 Mängelgewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen
voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender
Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht
wurde. Rücksendungen bedürfen jedoch in jedem Fall
unserer vorherigen Zustimmung sowie der Vergabe einer
Retourennummer. Rücksendungen ohne diese Retourennummer
werden nicht angenommen. Kommt der Besteller dieser
Verpflichtung nicht nach oder nimmt er Änderungen
an bereits gerügter Ware ohne unsere Zustimmung vor,
verliert er seine etwaigen Gewährleistungsansprüche.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht
bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger
Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl,
so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Wandlung oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen. Bei Dienstleistungen haften
wir grundsätzlich nur in der Höhe unserer
Dienstleistung. Soweit sich nachstehend nichts anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers,
gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand entstanden sind; insbesondere haften
wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gemäß §§55 463, 480 BGB geltend
macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist
unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Alle technischen Angaben, speziell
sämtliche Bemaßungsangaben, haben wir sorgfältig zusammengestellt.
Sie entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung. Aufgrund eventuell notwendiger
technischer Änderungen können sich jedoch Abweichungen
ergeben. Eine Haftung für Schäden, die durch falsche
Bemaßung entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen
Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen sind im
Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Alle
herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten,
Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungs-
und Montagearten sind vom Besteller zu beachten. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
§7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in der vorstehenden Bestimmung vorgesehen, ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Regelung gemäß Abs.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens
oder der Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§8 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigen Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten,
anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt
der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung
der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
- Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Für die alle rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das bundesdeutsche Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
§10 Sonstige Bestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen
Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen,
die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
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